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19.09.2024 - Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat beschließt

Am 12.12.2023 verhandelt und beschließt der Stadtrat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan.

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden für einen Zeitraum von 20 Jahren aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen. Die Stadt Ingolstadt beschreibt die Bedeutung des Flächennutzungsplans und die Einbindung in bayerisches und deutsches Recht auf ihrer Homepage. Im Geoportal sind alle Einzelheiten dargestellt

Über was genau hat der Stadtrat verhandelt

Beschlußvorlage
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Anlage 1
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Anlage 2
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Anlage 3
Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Übersicht der Änderungen

Der Stadtrat hat den neuen Flächennutzungsplan einstimmig beschlossen
Beschluß des Stadtrats
 


Die Stellungnahme des Bund Naturschutz

Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ingolstadt war aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben.

  • Eine der wesentlichen neuen Herausforderungen ist die Klimaanpassung innerhalb der bebauten Stadt und diese Anpassung an Hitze und Starkregen erfordert zusätzliche Flächen, die im FNP dargestellt werden müssen.
  • Wir wünschen uns als BN, dass die Vorgaben des neuen FNP bei allen zukünftigen Vorhaben im Hoch- und Tiefbau berücksichtigt werden und das Grün in der Stadt als relevanter lebenswichtiger Faktor für die Bevölkerung ebenso wie für die Natur respektiert wird.
  • Angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Herausforderungen halten wir die Erstellung eines Landschaftsplans und die Einarbeitung in den FNP für unbedingt erforderlich.
  • Der Landschaftsplan ist ein Rahmenplan für die Durchgrünung der gesamten Stadt mit Grünflächen, Parks, Grün zwischen den Häusern und entlang von Straßen.
  • Ein Landschaftsplan berücksichtigt insbesondere die Belange des Natur- und Artenschutzes in der Stadt. Er macht Aussagen zu den Grünflächen in der Stadt, ihren Funktionen und ihrer Ausgestaltung,
  • Das Grün in der Stadt auf allen seinen Flächen in den unterschiedlichsten Größen haben in
    Zukunft neben dem Bereich Erholung für die Bevölkerung und Artenschutz wichtige neue Aufgaben bei der Klimaanpassung zu erfüllen.
  • Die innerstädtische Donau und die uferbegleitenden Auwaldreste westlich und östlich der bebauten Stadt sind als multifunktionale ökologische Struktur zu erhalten und aufzuwerten. Bebauung in diesem Bereich lehnen wir ab.
  • Die ökologische Funktion der Grünringe ist aufzuwerten. Bauliche Maßnahmen in ihrem Umgriff, auch für Gemeinbedarf lehnt der BN ab.
  • Zu den Funktionen der Grünringe zählt laut Definition eine sportliche Nutzung. Sportstätten, die größere bauliche Maßnahmen darstellen, wie z.B. ein modernes Fußballfeld mit notwendigen Gebäuden für Material und Duschen, Parkplätze und Flutlichtanlagen stören und zerstören die Funktion des Grünrings, Hier ist dringend eine Neudefinition für die in einem Grünring verträglichen Sportbauten notwendig. Sportareale im Grünring sollten ohne Versiegelung auskommen.
  • Geplant ist, den 2. Grünring um 320 ha Fläche zu ergänzen, was wir als BN begrüßen.
  • Wohnen: Bereits eingetragene Bauflächen im näheren Umfeld von Fließgewässern sollten angesichts der vermehrt auftretenden Überschwemmungen nach Starkregen nochmals auf ihre Eignung als Wohnbauflächen geprüft werden.
  • Gewerbe: Wir befürworten die von der Verwaltung genannten Ziele zum Vorrang der Steigerung der Flächeneffizienz in bestehenden Gewerbegebieten, zur Nachverdichtung, der Flächen-aktivierung von derzeit nicht genutzten Arealen und brachliegenden Flächen. Neue Gewerbeflächen im Außenraum ohne Zusammenhang mit bestehenden und ohne Infrastrukturanbindung lehnt der BN ab.
  • Verkehr: Die Trasse der Ortsumgehung Unsernherrn B13 durch den Grünring lehnt der BN ab, ebenso den vierspurigen Ausbau der B16 wegen des enormen Flächenverbrauchs in landwirtschaftlich genutztem Gebiet.
  • Energie: wünschenswert ist es, Fotovoltaik-Anlagen etwa entlang der Autobahn oder an Bahntrassen zu privilegieren.

Der volle Wortlaut des Stellungnahme.